Häufige Fragen und ihre Antworten

Hier werden in erster Linie Fragen zum formalen Ablauf einer Psychotherapie beantwortet.

Für wen ist eine Psychotherapie ratsam?

Welche Störungen werden in einer Psychotherapie behandelt?

Ist Psychotherapie wirksam?

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?

Brauche ich eine Überweisung von einem Arzt?

Kann ich eine Probesitzung machen?

Wie läuft die Anmeldung praktisch ab?

Wie funktioniert Psychotherapie?

Besteht eine Schweigepflicht für den Therapeuten?

Was ist der Unterschied zwischen Psychiater, Psychotherapeut und Psychologe?

Welche Psychotherapieverfahren gibt es?

Was ist Verhaltenstherapie?

Woran erkenne ich, ob ein Therapeut fachlich qualifiziert ist?

Was kann ich als Patient in einer Verhaltenstherapie vom Therapeuten erwarten?

Wie finde ich einen freien Therapieplatz?

































































































Für wen ist eine Psychotherapie ratsam?

Die Gesundheit eines Menschen bezieht sich auf den körperlichen und psychischen Zustand. Psychische Störungen, wie z.B. Depressionen oder Ängste, können die Lebensführung schwer beeinträchtigen.
Wie bei somatischen Erkrankungen, kann auch bei psychischen Störungen fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dies ist vor allem dann sinnvoll und notwendig, wenn die Beschwerden schon über längere Zeit bestehen oder wenn sie sich verschlimmern.
In einem ersten Sprechstundentermin wird der Psychologe die Beschwerden analysieren und eine entsprechende Diagnose stellen. Erst auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, ob eine Psychotherapie hilfreich ist.

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Welche Störungen werden in einer Psychotherapie behandelt?

Zwangsstörungen
Depressionen
Ängste, Panikzustände
Chronische Schmerzzustände
Essstörungen
Psychosomatische Erkrankungen
Überforderungsreaktionen
Psychosen
Abhängigkeitserkrankungen
Persönlichkeitsstörungen

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Ist Psychotherapie wirksam?

Ein Großteil der psychischen Störungen (wie Angststörungen, Depressionen, Zwänge u.ä.) kann nur mit psychotherapeutischen Verfahren adäquat behandelt werden. Die Wirksamkeit psychotherapeutischer Behandlung ist wissenschaftlich gut belegt und steht in den offiziellen Behandlungsleitlinien für verschiedene psychische Erkrankungen an erster Stelle. Psychotherapie wird als eigenständige Behandlung durchgeführt und ist bei vielen Erkrankungen die Therapie der ersten Wahl. Bei manchen Störungen kann die Psychotherapie mit medikamentöser Therapie kombiniert werden.
Ein Vorteil moderner Psychotherapie ist die Stabilität des Therapieerfolgs, da die Patienten lernen, das Problem eigenständig zu bewältigen.

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Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer der Therapie ist individuell unterschiedlich und wird vom Patienten mitbestimmt. Sie ist unter anderem abhängig von der Schwere der psychischen Probleme und davon, wie gut es dem Patienten gelingt, die in der Therapie erarbeiteten Strategien umzusetzen.

Gelegentlich reicht eine kurze Beratung oder Krisenintervention von wenigen Therapiestunden aus. In der Regel dauert eine Psychotherapie aber zwischen einigen Monaten bis über ein Jahr.

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Wer übernimmt die Kosten einer Psychotherapie?

Die Kosten für die Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bei den Privatkassen und Beihilfen bestehen unterschiedliche Übernahmeregelungen, je nach Vertragsabschluss oder Tarif. Im Regelfall werden die Kosten übernommen. Sie sollten sich im Einzelfall bei Ihrem Versicherungsträger erkundigen.

Es besteht auch die Möglichkeit privat zu zahlen (d.h. ohne Antragstellung bei einem Kostenträger). Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologen/Ärzte (GOP/GOÄ).

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Brauche ich eine Überweisung von einem Arzt?

Nein. Sie können sich - wie zu einem Facharzt - ohne Überweisung direkt an den Psychotherapeuten wenden.

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Kann ich eine Probesitzung machen?

Ja. Nach einer ersten Diagnostik-Sprechstunde sind noch mindestens zwei Probesitzungen vorgesehen um abzuklären, ob die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gegeben ist. Dies muss von beiden Seiten geprüft werden. Als Patient sollten Sie sich bei dieser Frage auch nach ihrem Gefühl richten. Fühlen Sie sich gut aufgehoben? Können Sie sich vorstellen, diesem Therapeuten persönliche Dinge von sich zu erzählen?

Der Psychotherapeut hat während einer Probesitzung noch eine Reihe anderer, v.a. diagnostische und prognostische Fragen zu klären. Maximal sind von den gesetzlichen Krankenkassen vier sogenannte "probatorische Sitzungen" vorgesehen.

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Wie läuft die Anmeldung praktisch ab?

1. Sie vereinbaren telefonisch mit einer psychotherapeutischen Praxis einen ersten Sprechstundentermin. Bei der Terminvermittlung bekommen Sie Unterstützung von der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Bringen Sie zu diesem Termin Ihre Krankenversichertenkarte mit.

2. In der Sprechstunde wird der Psychotherapeut eine diagnostische Einschätzung Ihrer Beschwerden vornehmen. Er wird prüfen, ob eine Psychotherapie hilfreich ist, und welches Therapieverfahren gegebenenfalls sinnvoll wäre. Sie bekommen allgemeine Informationen über die Psychotherapie und können Fragen stellen. Nach dem Sprechstundengespräch erhalten Sie das Formular: Individuelle Patienteninformation, in dem Ihre Diagnose und individuelle Behandlungsempfehlungen genannt werden.

3. Wird eine psychotherapeutische Behandlung empfohlen, vereinbaren Sie mit einem Psychotherapeuten Ihrer Wahl einen ersten Termin für ein Probe-Therapiegespräch. Bringen Sie zu diesem Termin ihr Sprechstunden-Formular und Ihre Versichertenkarte mit.
Sowohl Sie selbst als auch der Therapeut können in diesen ersten Gesprächen prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint. Zwei bis vier Termine sind dafür vorgesehen. Erscheint eine Therapie von beiden Seiten sinnvoll, wird der Psychotherapeut die notwendigen Formalitäten für die Krankenkasse erledigen und die begonnene Therapie läuft weiter.

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Wie funktioniert Psychotherapie?

Zu Beginn steht die differenzierte Analyse des psychischen Problems im Vordergrund. Es geht dabei um die gezielte Auseinandersetzung mit dem Denken, den Gefühlen und dem Handeln. Die Entstehungs- und Rahmenbedingungen der psychischen Beschwerden werden untersucht. Gemeinsam mit dem Patienten wird erarbeitet, wie es zu den Problemen gekommen ist und welche Faktoren dazu beitragen, dass die Schwierigkeiten so hartnäckig bleiben. Die Vermittlung von Informationen und das Erkennen von Zusammenhängen sind wichtiger Bestandteil der Therapie.
Im weiteren Verlauf werden Veränderungsmöglichkeiten erörtert und Strategien entwickelt. Hilfreiche Bewältigungsstrategien und Vorgehensweisen werden ausprobiert und gegebenenfalls eingeübt.

Der Erfolg einer Therapie hängt hier vielfach von der Offenheit und der Bereitschaft des Patienten ab, sich auf die Psychotherapie einzulassen.
Zudem ist es wichtig, dass die Strategien zur Problemlösung, die sich während der Therapie entwickeln, vom Patienten aktiv angewendet werden. Der Therapeut hat dabei stützende und begleitende Funktion.

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Besteht eine Schweigepflicht für den Therapeuten?

Ja. Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nichts weitergeben. Diese Schweigepflicht besteht auch gegenüber Familienangehörigen des Patienten und Behörden oder dem Arbeitgeber.

Auch die Krankenkasse hat keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung, sondern erfährt lediglich eine allgemein gehaltene Diagnoseziffer. Nur mit Ihrer Einwilligung erhält Ihr Hausarzt oder der überweisende Facharzt gegebenenfalls einen kurzen Bericht mit Befund und Diagnose.

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Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeuten, Psychiatern und Psychologen?

Psychotherapeut, Psychiater, Psychologe. Drei Begriffe, die immer wieder verwechselt werden, wenn Menschen mit psychischen Beschwerden Hilfe suchen.

Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe ("Psychologischer Psychotherapeut") oder ein Mediziner ("Ärztlicher Psychotherapeut") sein. Beide haben zusätzlich zu ihrem akademischen Grundberuf eine psychotherapeutische Fachausbildung abgeschlossen und besitzen eine staatliche Approbation.

Ein Psychiater ist ein Facharzt für psychische Erkrankungen. In seinem Medizin-Studium hat der Psychiater sich in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten hauptsächlich mit Medikamenten zu behandeln. Nach dem Studium hat er in einer medizinischen Einrichtung eine mehrjährige Ausbildung zum Facharzt absolviert. Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen anderen Arzt) Psychotherapie auszuüben und den Titel "Ärztlicher Psychotherapeut" zu tragen.

Ein Psychologe hat an einer Universität ein Psychologie-Studium absolviert. Psychologen beschäftigen sich mit den Zusammenhängen zwischen Erleben, Denken, Handeln und Körper. Der Psychologe besitzt wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken, Fühlen, Lernen und Verhalten. Erst die praktische Tätigkeit in einer psychiatrischen Klinik und eine mehrjährige psychotherapeutische Zusatzausbildung im Anschluss an das Hochschulstudium berechtigt den Psychologen den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" zu führen.
Ein Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente oder medizinischen Geräte. Er unterstützt den Patienten dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und durch gezieltes Erarbeiten neuer Lösungsmöglichkeiten zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination aus psychologischer und medikamentöser Therapie sinnvoll ist, arbeitet der Psychologe mit einem Arzt zusammen.

Der Neurologe hat sich nach seinem Medizinstudium in einer Facharztausbildung v.a. mit der Funktion von Nerven befasst. Ausfallerscheinungen von Nerven, die z.B. auch die Muskeln steuern, werden diagnostiziert und behandelt.

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Welche Psychotherapieverfahren gibt es?

Es gibt verschiedene psychotherapeutische Verfahren. Sie unterscheiden sich durch die Vorgehensweise und ihre Wirksamkeit.

Von den Krankenkassen sind vier Psychotherapierichtungen als Behandlungsmethoden anerkannt und zugelassen: Psychoanalyse, tiefenpsychologische Therapie, systemische Therapie und Verhaltenstherapie.

Die einzelnen Verfahren weisen in ihren Herangehensweisen bei der Behandlung Unterschiede auf, die Gemeinsamkeiten überwiegen jedoch.

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Was ist Verhaltenstherapie?

Die Bezeichnung Verhaltens-therapie führt manchmal etwas in die Irre. Kennzeichnend für die Verhaltenstherapie ist eine ganzheitliche Vorgehensweise, die Gedanken, Gefühle und das Handeln eines Menschen berücksichtigt. Typisch ist ein lösungsorientiertes, störungszentriertes Vorgehen. Die jeweiligen Probleme oder Symptome werden als Ausgangspunkt gewählt, um möglichst direkt die Situation des Patienten zu verbessern. Dazu ist in der Regel eine ausführliche Analyse der auslösenden und zugrundeliegenden Ursachen nötig. Wichtiger Bestandteil der Verhaltenstherapie sind sogenannte kognitive Verfahren, die sich mit den Gedanken des Patienten beschäftigen.

Ein wesentliches Element der Verhaltenstherapie ist die Mitarbeit des Patienten auch außerhalb der eigentlichen Therapiesitzungen. Während in den Therapiegesprächen in erster Linie die zugrundeliegenden Zusammenhänge und Lösungsstrategien erarbeitet werden, soll die praktische Umsetzung im Alltag des Patienten, d.h. zwischen den einzelnen Therapiesitzungen stattfinden. Zu diesem Zweck werden dem Patienten oft Aufgaben mitgegeben. Praktische Übungen in der Therapiestunde sind oft hilfreich um neue Wege vorzubereiten, die nachfolgend im "wirklichen Leben" ausprobiert und eingeübt werden können.

Verhaltenstherapie ist wissenschaftlich geprüfte, etablierte und effektive Psychotherapie. Für eine Reihe von psychischen Störungen gilt sie als das Mittel der ersten Wahl (z.B. bei Angststörungen, Zwängen, psychosomatischen Störungen, Depressionen). Verhaltenstherapeutische Methoden finden sich auch als Behandlungsbausteine innerhalb von mehrdimensionalen integrativen Therapieansätzen. In der Hauptsache wird Verhaltenstherapie jedoch als selbständige und alleinige Behandlung einer psychischen Störung durchgeführt.

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Woran erkenne ich, ob ein Therapeut fachlich qualifiziert ist?

Den Titel Psychotherapeut dürfen in Deutschland nur Psychologen (Psychologische Psychotherapeuten) oder Mediziner (Ärztliche Psychotherapeuten) führen, die nach ihrem Universitätsstudium eine mehrjährige qualifizierende Fachausbildung absolviert haben und denen eine staatliche Approbation erteilt wurde.
Psychische "Beratung" und Ähnliches bieten jedoch auch z.B. Heilpraktiker an, die nicht über diese Qualifikation verfügen und nicht staatlich approbiert sind. Bei der Suche nach einem qualifizierten Therapeuten gehen Sie sicher, wenn Sie sich bei einem Vermittlungsdienst der Krankenkassen oder der kassenärztlichen Vereinigung erkundigen (z.B. Servicestelle Facharzt/Psychotherapie Tel.0921/78776555020 oder Koordinationsstelle Psychotherapie Tel.0921/78776540410). Scheuen Sie sich nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl direkt nach seiner Ausbildung zu fragen.
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen nur bei staatlich approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten die Behandlungskosten. Darüber hinaus sind nur vier wissenschaftlich ausreichend untersuchte Psychotherapieverfahren von den Krankenkassen anerkannt: die Verhaltenstherapie, die systemische Therapie, die Psychoanalyse und die tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapie.

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Was kann ich als Patient in einer Verhaltenstherapie vom Therapeuten erwarten?

Lösungsorientierung Die Therapieziele werden gemeinsam vereinbart. Im Therapieverlauf werden immer wieder die Fortschritte besprochen und gegebenenfalls das therapeutische Vorgehen angepasst. Das Gesamtziel ist die Wiederherstellung des Wohlbefindens und der Fähigkeit, das Leben wieder selbständig und zur eigenen Zufriedenheit zu bewältigen.

Transparenz
Alle bedeutsamen therapeutischen Schritte und Maßnahmen werden offen besprochen und erklärt. Sie wissen im gesamten Therapieverlauf worum es geht und warum entsprechend vorgegeangen wird.

Pragmatische Haltung und Unterstützung
Die aktuellen persönlichen Probleme und deren Lösung stehen im Mittelpunkt der Behandlung. Der Therapeut bietet „Hilfe zur Selbsthilfe“. Wenn nötig, wird für schwierige therapeutische Schritte eine Unterstützung auch außerhalb des Therapieraums angeboten.

Vertrauensvolle Atmosphäre
Mitentscheidend für den Therapieerfolg ist ein vertrauensvoller Kontakt. Wichtig ist eine angstfreie, von Verständnis, Respekt und Vertrauen geprägte Atmosphäre. Sie sollen sich sicher und gut aufgehoben fühlen, damit Sie mit Unterstützung des Therapeuten alle notwendigen – vielleicht auch zunächst unangenehmen – Veränderungsschritte wagen können.

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Wie finde ich einen freien Therapieplatz?

Leider sind die Kassenpraxen von Vertragspsychotherapeuten häufig überlastet und ein freier Therapieplatz schwer zu finden bzw. ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Da andererseits regelmäßig Therapien beendet, und somit Therapieplätze frei werden, empfiehlt es sich, möglichst viele Kassenpraxen telefonisch anzufragen. Die 'Arzt'suche der KVB listet mit dem Suchbegriff "Psychologische Psychotherapeuten" alle Praxen mit Telefonnummer und Sprechzeiten in Ihrer Umgebung auf. Zeitnahe Erstgespräche werden auch über die "Terminservicestelle Psychotherapie" (Tel. 116117) vermittelt. Die "Koordinationsstelle Psychotherapie" (Tel. 0921/88099-40410) kann Ihnen gegebenenfalls freie Therapieplätze melden.

Sollte trotzdem kein freier Therapieplatz zur Verfügung stehen und eine Indikation für eine Psychotherapie gegeben sein, müssen die gesetzlichen Krankenkassen eine ambulante Psychotherapie als außervertragliche Behandlung in einer Privatpraxis auf dem Wege der "Kostenerstattung" finanzieren. Dies ist in § 13 Abs. 3 SGB V geregelt. Damit wird der Weg frei für Therapieplätze bei niedergelassenen approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung.

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